31.05.2023

Nutzerperspektive auf netzdienliche Steuerung

Eine aktuelle Studie im Förderprojekt unIT-e² befasst sich mit der Einstellung zur regulatorisch-definierten netzdienlichen Steuerung nach §14a EnWG. Doch trotz teils hohem Interesse an Elektromobilität sind viele Menschen mit diesem neuen Anwendungsfall und der damit einhergehenden Komplexität noch überfordert.

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Vernetzte Darstellung von Piktogrammen zum Themenfeld Elektromobilität

Vor dem Hintergrund der Fragestellung, wie E-Mobilität, Netzsteuerung und Ladeverhalten am besten in Einklang gebracht werden kann, hat das Institut CENTOURIS im Dezember 2022 eine Befragung im Rahmen des Projekts „unIT-e² - Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ durchgeführt. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderte Verbundprojekt unIT-e² verfolgt die Zielsetzung einer ganzheitlichen und nachhaltigen Integration von Elektromobilität in das deutsche Energiesystem. CENTOURIS widmet sich dabei im Speziellen der Ausgestaltung von attraktiven Angebots- und Anreizsystemen sowie dem regulatorischen Rahmen intelligenter Ladekonzepte aus der Nutzerperspektive. In der vorliegenden Studie wurde die Einstellung zum Use Case der regulatorisch-definierten netzdienlichen Steuerung nach §14a EnWG ermittelt, zudem wurden spezifische Fragestellungen hinsichtlich des Nutzerverhaltens der Bevölkerung in Bezug auf die Elektromobilität betrachtet.

Um der Herausforderung eines stetig steigenden Energiebedarfs vor dem Hintergrund unseres künftigen Energiesystems, das sich vermehrt durch die Integration erneuerbarer Energien auszeichnet, zu begegnen, wird im Rahmen des §14a EnWG die regulatorisch-definierte netzdienliche Steuerung diskutiert. Der in der Studie fokussierte Anwendungsfall sieht vor, dass der Energielieferant dem Anschlussnehmer einen Energievertrag mit reduzierten Netzentgelten anbietet und der Netzanschlussnehmer im Gegenzug dem zuständigen Netzbetreiber die regulatorisch definierte, netzdienliche Steuerung von unidirektionalen Flexibilitätsoptionen (z.B. Elektrofahrzeug, Wärmepumpe) gestattet. Dadurch könnte im Bedarfsfall (z.B. Spannungsbandverletzung oder strombedingter Engpass im Netzgebiet) der Netzbetreiber nun am Netzanschlusspunkt vorhandene Flexibilitätsoptionen aktiv ansteuern, um den Leistungsbezug dynamisch zu begrenzen. Dadurch kann ein Mehrwert für alle Beteiligten geschaffen werden.

Die Studie betrachtet die Nutzerperspektive auf dieses Anwendungsszenario. Die Ergebnisse zeigen, dass einem Großteil der Befragungsteilnehmenden Konzepte zur Regulierung des Strombezugs für das Laden von Elektroautos unbekannt waren. Entsprechend zeigt sich Unentschlossenheit bezüglich der Verpflichtung der Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung, 36 % der Befragten bewerten sie als eher positiv und etwa 27 % stehen dem Konzept eher negativ gegenüber. Die Teilnehmenden nannten im Kontext des beschriebenen Anwendungsfalls die finanziellen Anreize sowie die Möglichkeit zu einem aktiven Beitrag zur Netzstabilisierung als die wichtigsten Vorteile. Zudem deutet die Befragung darauf hin, dass in der Bevölkerung ein generelles Interesse für mehr Informationen über Stromnutzung und Ladeleistung besteht. Darüber hinaus sind insbesondere Personen mit hohem Interesse für Elektromobilität bereit ihren persönlichen Stromverbrauch anzupassen. In dieser Personengruppe empfindet der Großteil (71 %) eine Leistungsbeschränkung von vier Stunden als akzeptabel, sofern sie rechtzeitig informiert werden. An einer Opt-Out-Option, d.h. die Möglichkeit, sich gegen einen Aufpreis der Leistungsbeschränkung zu entziehen, zeigen dagegen nur 22 % der Teilnehmenden hohes Interesse.

Zudem beschäftigte sich die Studie mit grundlegenden Fragestellungen zu Elektromobilität. Dabei zeigte sich, dass die Bevölkerung kurz- und mittelfristig eine hohe Kaufbereitschaft für ein Elektroauto aufweist, wenn auch die Anschaffung davon abhängig ist, wie ausgeprägt das Interesse für E-Mobilität ist. Personen mit hohem Interesse für Elektromobilität können sich demnach vermehrt vorstellen in den nächsten 1 bis 3 Jahren ein Elektroauto zu erwerben. Dagegen äußern sich weniger Interessierte dahingehend eher unschlüssig. Personen, die bereits über ein Elektroauto verfügen, nutzen als Hauptladeort ihr Zuhause (66 %), rund die Hälfte davon verfügt jedoch aktuell noch nicht über einen vom Haushaltsstrom getrennten Autostromtarif.

Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass es zu großen Teilen an der grundlegenden Kenntnis und dem daraus resultierenden Verständnis für die netzdienliche Regulierung nach §14a EnWG mangelt. In der Bevölkerung herrscht daher noch weitestgehende Verunsicherung bezüglich einer Teilnahme an derartigen Konzepten. Dabei erkennen die Befragten die finanziellen Vorteile und sind oftmals auch bereit, einen Beitrag zur Netzstabilisierung zu leisten. Eine transparente und verständliche Informationsvermittlung über den Anwendungsfall sollte daher gesteigert werden, um mehr Wissen und Verständnis in der Breite zu schaffen. Dabei können Vorteile gezielt kommuniziert werden wobei die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung für die weitere Ausgestaltung der netzdienlichen Steuerung berücksichtigt werden sollten.

Einen Überblick über die wichtigsten Studienergebnisse finden Sie hier.